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News - Förderprogramme

Turn Around Beratung (Programm-Nr. 475)

Für angeschlagene KMU gibt es seit dem 1. Mai 2009 eine neue Beratungsmaßnahme zur Bewältigung einer Krisensituation.

Bis zu 8.000 € Beraterhonorar können kleine und mittlere Unternehmen teilweise (bis zu 75 %) erstattet bekommen, wenn sie zur Bewältigung ihrer Schwierigkeiten, den Rat eines professionellen Berater beanspruchen. 

News - Finanz- und Wirtschaftskrise

Bundesregelung Kleinbeihilfen

Bei der "Bundesregelung Kleinbeihilfen" handelt es sich um eine vorübergehende Maßnahme, die zur Bewältigung der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise beitragen soll.

Initiiert durch den Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission sollen europäische Unternehmen bis zum 31.12.2010 einen erleichterten Zugang zu Finanzmitteln (staatliche Beihilfen) erhalten.

Damit werden die einschränkten Bestimmungen, die alle Mitgliedstaaten im Hinblick auf den Art. 87 Abs. 3 lit b EG-Vertrag erfüllen müssen,  teilweise und zeitlich beschränkt gelockert. Diese Maßnahme soll letztlich zur Stärkung der Nachfrage, zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zur Wiederherstellung des Vertrauens dienen, ohne dass hierbei die wettbewerbspolitischen Grundsätze der Gemeinschaft ausgehebelt werden.

Auf Grundlage des EU-Erlasses, der seinen Niederschlag in der Bundesregelung findet, sind Kleinbeihilfen mit dem gemeinsamen Markt vereinbar, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

News - Finanz- und Wirtschaftskrise

  • der Barwert der Beihilfe darf 500.000 € nicht überschreiten

  • die Beihilfe muss bis spätestens zum 31.12.2010 gewährt werden

  • die Kleinbeihilfe darf nicht mit der De-minimis-Beihilfe kumuliert werden

  • die Beihilfe darf kein Unternehmen erhalten, das vor dem 1. Juli 2008 in Schwierigkeiten  (siehe Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien der EU) geraten war, es sei denn die Schwierigkeiten sind explizit auf die aktuelle globale Finanz- und Wirtschaftkrise zurückzuführen

  • es darf sich um keine Ausfuhrbeihilfe handeln, die heimische Erzeugnisse gegenüber Importwaren begünstigt

  • das Unternehmen darf nicht im Fischereisektor tätig sein oder primär landwirtschaftliche Erzeugnisse produzieren.

Kreditvergabe an KMU

Die anhaltende internationale Finanzkrise und die konjunkturellen Aussichten für die Europäische Union, insbesondere für die Bundesrepublik Deutschland, werden kaum dazu beitragen, dass die Hausbanken für Investitionen von KMU ihre internen Kreditvergaberichtlinien lockern. Ganz im Gegenteil, es muss mit einer Verschärfung der Kreditprüfungen gerechnet werden.

Kleine und mittlere Unternehmen sind sicher gut beraten, wenn sie durch gezielte Maßnahmen ihr Rating verbessern bzw. überhaupt dazu übergehen, sich mit dem Thema Rating intensiver zu befassen.

News - Finanz- und Wirtschaftskrise

Nicht zuletzt wirkt sich dies auch günstig auf die Zinsvereinbarungen aus, die im Rahmen von Hausbank- und Förderkrediten mit den Kreditgebern abgeschlossen werden.

Ein weiterer Aspekt kommt seit Einführung der überarbeiteten EU-Bestimmungen zur Berechnung des Subventionswertes für Förderkredite hinzu: Je nach Bonität und verfügbaren Sicherheiten, wird die Höhe des Referenzzinssatzes bestimmt, der als Maß für die Berechnung der Höhe einer Subvention (Subventionswert) dient.

Förderkredit (Konditionen)

Die Zinsen für Förderdarlehen sind derzeit günstig. Das gilt speziell für Darlehen, die kleine und mittlere Unternehmen zur Finanzierung betrieblicher Vorhaben beantragen.

Wer es sich trotz der Finanzkrise bzw. des prognostizierten wirtschaftlichen Rückgangs leisten kann, jetzt zu investieren, sollte die Gelegenheit wahrnehmen.

News - Gruppenfreistellungsverordnung

Die Gruppenfreistellungsverordnung der EU-Kommission ist in den Bundes- und Länderprogrammen weitgehend umgesetzt. Gemäß Art. 15 der Verordnung sind für KMU höhere Investitionsbeihilfen vorgesehen.

Die Beihilfeintensität kann nach dem  Inkrafttreten der Verordnung außerhalb von regionalen Fördergebieten für Vorhaben kleiner Unternehmen 20 % (bisher 15 %) und für Vorhaben mittlerer Unternehmen 10 % (bisher 7,5 %) betragen.

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