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Turn Around
Beratung
(Programm-Nr. 475)
Für angeschlagene KMU gibt es
seit dem 1. Mai 2009 eine neue Beratungsmaßnahme zur Bewältigung einer
Krisensituation.
Bis zu 8.000 € Beraterhonorar
können kleine und mittlere Unternehmen teilweise (bis zu 75 %) erstattet
bekommen, wenn sie zur Bewältigung ihrer Schwierigkeiten, den Rat eines
professionellen Berater beanspruchen.
News -
Finanz- und Wirtschaftskrise
Bundesregelung Kleinbeihilfen
Bei der "Bundesregelung
Kleinbeihilfen" handelt es sich um eine vorübergehende Maßnahme, die zur
Bewältigung der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise beitragen soll.
Initiiert durch den
Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission sollen europäische Unternehmen
bis zum 31.12.2010 einen erleichterten Zugang zu Finanzmitteln (staatliche
Beihilfen) erhalten.
Damit werden die
einschränkten Bestimmungen, die alle Mitgliedstaaten im Hinblick auf den Art. 87
Abs. 3 lit b EG-Vertrag erfüllen müssen, teilweise und zeitlich beschränkt
gelockert. Diese Maßnahme soll letztlich zur Stärkung der Nachfrage, zur
Sicherung von Arbeitsplätzen und zur Wiederherstellung des Vertrauens dienen,
ohne dass hierbei die wettbewerbspolitischen Grundsätze der Gemeinschaft
ausgehebelt werden.
Auf Grundlage des
EU-Erlasses, der seinen Niederschlag in der Bundesregelung findet, sind
Kleinbeihilfen mit dem gemeinsamen Markt vereinbar, wenn sie folgende
Voraussetzungen erfüllen: |
News - Finanz- und Wirtschaftskrise
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der Barwert
der Beihilfe darf 500.000 € nicht überschreiten
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die Beihilfe
muss bis spätestens zum 31.12.2010 gewährt werden
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die
Kleinbeihilfe darf nicht mit der De-minimis-Beihilfe kumuliert
werden
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die Beihilfe
darf kein Unternehmen erhalten, das vor dem 1. Juli 2008 in
Schwierigkeiten (siehe Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien
der EU) geraten war, es sei denn die Schwierigkeiten sind explizit
auf die aktuelle globale Finanz- und Wirtschaftkrise zurückzuführen
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es darf sich
um keine Ausfuhrbeihilfe handeln, die heimische Erzeugnisse
gegenüber Importwaren begünstigt
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das
Unternehmen darf nicht im Fischereisektor tätig sein oder primär
landwirtschaftliche Erzeugnisse produzieren.

Kreditvergabe an KMU
Die anhaltende
internationale Finanzkrise und die konjunkturellen Aussichten für die
Europäische Union, insbesondere für die Bundesrepublik Deutschland,
werden kaum dazu beitragen, dass die Hausbanken für Investitionen von
KMU ihre internen Kreditvergaberichtlinien lockern. Ganz im Gegenteil,
es muss mit einer Verschärfung der Kreditprüfungen gerechnet werden.
Kleine und mittlere
Unternehmen sind sicher gut beraten, wenn sie durch gezielte Maßnahmen
ihr Rating verbessern bzw. überhaupt dazu übergehen, sich mit dem Thema
Rating intensiver zu befassen.
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News - Finanz- und Wirtschaftskrise
Nicht zuletzt wirkt
sich dies auch günstig auf die Zinsvereinbarungen aus, die im Rahmen von
Hausbank- und Förderkrediten mit den Kreditgebern abgeschlossen werden.
Ein weiterer Aspekt
kommt seit Einführung der überarbeiteten EU-Bestimmungen zur
Berechnung des Subventionswertes für Förderkredite hinzu: Je nach
Bonität und verfügbaren Sicherheiten, wird die Höhe des
Referenzzinssatzes bestimmt, der als Maß für die Berechnung der Höhe
einer Subvention (Subventionswert) dient.

Förderkredit (Konditionen)
Die
Zinsen für Förderdarlehen sind derzeit günstig. Das gilt
speziell für Darlehen, die kleine und mittlere Unternehmen zur
Finanzierung betrieblicher Vorhaben beantragen.
Wer es sich trotz der
Finanzkrise bzw. des prognostizierten wirtschaftlichen Rückgangs leisten
kann, jetzt zu investieren, sollte die Gelegenheit wahrnehmen.
News - Gruppenfreistellungsverordnung
Die Gruppenfreistellungsverordnung der EU-Kommission
ist in den Bundes- und Länderprogrammen weitgehend umgesetzt. Gemäß Art.
15 der Verordnung sind für KMU höhere Investitionsbeihilfen vorgesehen.
Die Beihilfeintensität
kann nach dem Inkrafttreten der Verordnung außerhalb von
regionalen Fördergebieten für Vorhaben kleiner Unternehmen 20 % (bisher
15 %) und für Vorhaben mittlerer Unternehmen 10 % (bisher 7,5 %)
betragen. |