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Planungen für die Hausbank

News - Förderprogramme

Weitere Erhöhungen des Referenzzinssatzes

Der Referenzzinssatz, welcher für die Bestimmung des Subventionswertes bei der Inanspruchnahme von Förderdarlehen zugrunde gelegt wird, wurde durch die Europäische Kommission im Dezember 2010 erstmals nach 14 Monaten um 20 Basispunkte erhöht.

Im Januar, Mai und Juli 2011 erfolgten weitere Erhö- hungen, um insgsamt 60 Basispunkte.



Zinssätze für Förderdarlehen

Die Erhöhung des Referenzzinssatzes wirkt sich un- mittelbar auf die Zinspolitik der Förderbanken aus.

Trotzdem, die derzeitigen Zinssätze für Förderdarlehen befinden sich noch auf einem Niveau, das Unternehmen geradezu beflügeln sollte, notwendige betriebliche Investitionen möglichst schnell in Angriff zu nehmen.

Der für die Festschreibung von Zinssätzen im Förder- bereich korrespondierende Referenzzinssatz lag beispielsweise im Dezember 2008 bei 5,36. Im Ver- gleich: Ab Juli 2011 liegt der Wert bei 2,05. Voraus- sichtlich mit steigender Tendenz.

Bundesregelung für Kleinbeihilfen

Die Bundesregelung für Kleinbeihilfen, die seitens der EU zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise abge- segnet wurde, war Ende Dezember 2010 ausgelaufen.

Obwohl Deutschland die Finanzkrise relativ gut über- standen hat und trotz der guten konjunkturellen Aussich- ten zum Zeitpunkt der Jahreswende, hat sich die Euro- päische Kommission mit einer Verlängerung der Laufzeit der Bundesregelung für Kleinbeihilfen einverstanden er- klärt.

Allerdings gibt es wesentliche Einschränkungen, die die Höhe der Barzuwendung (Beihilfe) betrifft.



Gründercoaching Deutschland

Existenzgründer, die vor der Gründung arbeitslos ge- meldet waren, können einen Zuschuss von bis zu 90 % des Beraterhonorars erhalten.

Voraussetzung: Das Honorar für das Coaching darf ins- gesamt nicht mehr als 4.000 betragen.